Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf zur Wärmeplanung erklärt Brandenburgs Bauminister Guido Beermann:
„Mit der isolierten Vorlage des Gesetzentwurfes zur Wärmeplanung verpasst die Bundesregierung die große Chance, nach dem verpatzten Heizungsgesetz die Wärmewende neu aufzustellen. Das Wärmeplanungsgesetz und das Heizungsgesetz sind eng miteinander verzahnt und zwei Seiten der gleichen Medaille. Erst wenn klar ist, ob und bis wann die Kommunen ein Wärmenetz einführen wollen, können Eigentümerinnen und Eigentümer fundiert darüber entscheiden, wie sie in Zukunft heizen wollen. Es wäre besser gewesen, das Heizungsgesetz zu stoppen, neu aufzusetzen und gemeinsam mit dem Wärmeplanungsgesetz im Kabinett neu zu beschließen.
Der Bund verpflichtet die Länder jetzt mit der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu einer neuen großen Aufgabe. Dies muss der Bund aber auch vollständig und dauerhaft finanzieren. Diesbezüglich bleibt der Gesetzentwurf völlig ungenügend. Hier muss der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren dringend nachbessern und die in Aussicht gestellten 500 Millionen Euro massiv und dauerhaft aufstocken.
Auch müssen die Mittel unmittelbar bei den Ländern ankommen. Ich fordere Bundesministerin Klara Geywitz auf, unverzüglich Gespräche mit den Bauministerinnen und Bauministern der Länder aufzunehmen, um mit ihnen eine entsprechende Bund-Länder- Vereinbarung zu schließen.
Nach dem vorliegenden Entwurf müssen nun nahezu alle der rund 11.000 Kommunen in Deutschland in kurzer Frist eine Wärmeplanung durchführen. Dies stellt gerade kleinere Kommunen vor eine kaum zu bewältigende Herausforderung. Deshalb muss die Umsetzungsfrist im weiteren Verfahren unbedingt verlängert werden.
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